Was ist ein Ghostwriter?

 

Als Ghostwriter (dt.: Geisterschreiber) werden Autoren bezeichnet, welche als Auftragsschreiber im Namen einer anderen Person Texte schreiben.

Ghostwriter können von zahlreichen unterschiedlichen Auftraggeber profitieren. Verlage, vermittelnde Agenturen oder andere Autoren nutzen die Hilfe von Ghostwritern. Als Gründe für ein Engagement eines solchen Auftragsschreibers können beispielsweise mangelnde Zeit oder mangelnde Kompetenzen des eigentlichen Autors angeführt werden.

Die Dienste eines Ghostwriters bedürfen dabei keine festgelegten Fähigkeiten oder Vorrausetzungen.

 

Die Aufgaben eines Ghostwriters

 

Ghostwriting wird in den verschiedensten Bereichen in Anspruch genommen. Am bekanntesten dürfte das Ghostwriting im Bereich der Literatur sein. So beauftragen beispielsweise Prominente Ghostwriter um ihre Werke zu vollenden oder sie werden beauftragt Biografien und Lebensgeschichten zu verfassen. Auch Romanserien oder Unternehmensbücher, Corporate Books genannt, werden oftmals von Ghostwritern geschrieben.

Aber auch andere Bereiche profitieren vom Können der Auftragsschreiber wie etwa Politiker oder andere Personen des öffentlichen Lebens, deren Reden auf diese Weise verfasst werden.

Ein weit verbreitetes Einsatzgebiet der Auftragsschreiber ist ebenfalls der akademische Bereich.

In früheren Zeiten ließen sich Lehrstuhlinhaber durchaus häufiger Texte von Ghostwritern schreiben. Heute gilt diese Vorgehensweise weitestgehend als verpönt. Bei Bekanntwerden einer solchen Inanspruchnahme von Dienstleistungen, ist dies nicht nur eine peinliche und unangenehme Situation, sondern  kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ebenso haben Studenten die Vorzüge der Beauftragung eines Ghostwriters für sich entdeckt. Auftragsagenturen vermitteln den Studenten die Autoren und/oder das gewünschte Endresultat wie Diplom- oder Bachelor-Arbeit. Allerdings ist diese Vorgehensweise nach den Prüfungsordnungen untersagt.

 

Ghostwriter haben nichts mit Plagiaten gemein

 

Dabei ist das Werk eines Auftragsautors von einem Plagiat zu differenzieren. Ein Plagiat bezeichnet eine unerlaubte Nutzung bzw. das Abschreiben eines bereits veröffentlichten oder verwendeten Textes an einer andern Stelle. Auch bei der Abschrift von Ausschnitten und Teilen des Werkes handelt es sich um ein Plagiat.  Ein Ghostwriter sollte stets einmalige und unique Texte verfassen.

 

Werden Ghostwriter in ihren Werken namentlich erwähnt?

Üblich ist diese Vorgehensweise nicht. Ein Ghostwriter bleibt in den meisten Fällen ein „Geist“. Ausnahmen werden im Prinzip nur vorgenommen, wenn beispielsweise ein bekannter Journalist als Auftragsschreiber gewonnen werden konnte. Dann wird dieser auch im Bucheinband oder Titelei erwähnt.

Meistens erhalten die Ghostwriter eine Erwähnung in der Danksagung oder im Impressum. In neuester Zeit erhalten Ghostwriter immer öfter auch den Status des Co-Autors.

 

Illegalität und rechtliche Folgen des wissenschaftlichen Ghostwritings

 

Jemand, der seine wissenschaftliche Arbeit schreiben lässt, macht sich prinzipiell erstmal nicht strafbar.

Straffällig wird die Tat erst, wenn der Auftraggeber das Werk des Ghostwriters unter einer eidesstattlichen Erklärung als seine eigens verfasste Diplomarbeit, Abschlussarbeit, Bachelorarbeit, Dissertation usw. einreicht.

Auch der Auftragsautor kann sich u.U. der Beihilfe strafbar machen, sofern ihm  die betrügerische Einreichung des Textes bekannt wird.

Die rechtliche Lage ist bisher nicht eindeutig geklärt und stützt sich prinzipiell nur auf die Prüfungsordnungen der jeweiligen Universität.

Der Deutsche Hochschulverband hat bereits im Jahr 2012 erstmals dazu aufgerufen, dass der Gesetzgeber einen neuen Strafbestand, den „Wissenschaftsbetrug“, anerkenne hinsichtlich der Inanspruchnahme von Ghostwriter-Dienstleistungen zum Erwerb akademischer Grade oder Titel.

 

3 Jahre zuvor, im Jahr 2009, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bereits, dass es sich, außerhalb des Hochschulbereichs, nicht um eine sittenwidrige Vorgehensweise handelt. Die Umstände eines jeden Einzelfalls könnten dazu führen auf die Dienste eines Ghostwriters zurückzugreifen.

2011 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf hingegen, dass bereits der Ausdruck „akademischer Ghostwriter“ irreführend sei. Der Namensgeber eines Werkes dürfe nicht die Arbeit eines anderen als sein eigenes ausgeben. Daher sei jede Ghostwriter-Vereinbarung als sittenwidrig, nichtig und illegal anzusehen.

Zur gleichen Zeit kam das Oberlandesgericht in Köln zu einer anderen Auffassung. So lange Ghostwriter ihre Werke lediglich als Beispiele und Entwürfe anbieten und die Kunden diese Texte nicht als ihre eigenen anpreisen, steht laut dem Kölner Gericht auch einer Aussage wie „Diplomarbeit kaufen“ keine betrügerische Handlung nach, da es sich hierbei nur um eine Unterstützung handeln würde.

Das bisher letzte Urteil in dieser Angelegenheit sprach das Amtsgericht Wuppertal im Mai 2014 aus, als dieses die Arbeit wissenschaftlicher Ghostwriter als sittenwidrig und illegal anerkannte.

Ein abschließendes Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wird für 2015 noch erwartet.

 

Auch wenn die rechtliche Lage irgendwann eindeutig feststeht, dürfte es in der Praxis stets sehr schwer nachzuweisen sein, ob der Einreicher den Text wirklich selber verfasst hat oder ein Ghostwriter am Werk war.