Ghostwriter für E-Books

E-Books erfreuen sich immer größer werdender Beliebtheit. Viele Leser kaufen E-Books statt der gedruckten Buchversion und kommen so in den Genuss verschiedener Vorteile.

Was sind E-Books?

Als E-Book werden digitale Bücher bezeichnet. Eine genaue Abgrenzung des elektronischen Buches zu PDF-Formaten oder andere Textdateien existiert nicht. Obwohl E-Books eher als Bücher in digitaler Form, welche auf E-Book-Readern oder nur mit Hilfe spezieller Software auf Smartphones, Tablets, PCs usw. gelesen werden können.

Hierbei werden häufig die klassischen Bucheigenschaften mit erweiterten Optionen elektronisch festgehalten.

Die Aufgabe eines Ghostwriters

Prinzipiell besteht die Aufgabe eines Ghostwriters darin Texte zu verfassen. Im Gegensatz zu „normalen“ Autoren taucht der Name des Ghostwriters allerdings nicht als Verfasser auf. Er wird nicht auf dem Bucheinband oder sonst wo als Verfasser erwähnt. Ein Ghostwriter bleibt für den Leser anonym und unsichtbar.

Meistens werden die Leser gar nicht dem Umstand gewahr, dass das Werk von einem „unsichtbaren Schreiber“ verfasst wurde.

Zu den Auftraggebern der Ghostwriter zählen nicht nur Agenturen und Verlage sondern auch andere Autoren, welche aus diversen Gründen verhindert sind das Werk selber zu schreiben.

Ghostwriter-Texte lassen sich in jeder erdenklichen Kategorie finden. Sowohl Romanserien, Biografien, wissenschaftliche Abhandlungen usw. werden oftmals von anonymen Textern gefertigt. Ebenso werden meistens Reden von öffentlichen Personen und Politikern von Ghostwritern verfasst. Nur selten schreiben diese Personen ihre Reden selber.

Nur in den seltensten Fällen besteht ein persönlicher Kontakt zwischen Schreiber und Auftraggeber. Für gewöhnlich wird der gesamte Auftrag per Telefon, meistens jedoch per E-Mail erledigt. Ebenso wie die vertraglichen Vereinbarungen. Zu den Hauptmerkmalen eines guten Geisterschreibers zählen vor allem Vertrauen, Anonymität und Verschwiegenheit.

Verfasst ein Ghostwriter Texte sind sie fernab eines Plagiats einzuordnen. Die Texte beinhalten keine Passagen vorhandener Texte und sind nie, auch nicht in Teilen von vorhandenen Quellen abgeschrieben. Es handelt sich stets um individuelle und einmalige Texte.

Ghostwriter und die Legalität

Oftmals wird die Frage gestellt, ob die Beschäftigung eines Ghostwriters überhaupt im rechtlich-erlaubten liegt. Hierbei ist festzustellen, ob es sich bei dem Auftrag lediglich um einen Ersatz des eigentlichen Autors handelt. Liegt dieser Umstand vor spricht nichts gegen die Beauftragung.

Besteht der Auftrag allerdings darin eine wissenschaftliche Abhandlung zu schreiben muss zwischen Aufsätzen und Hausarbeiten unterschieden werden.

Für Aufsätze darf prinzipiell ein „unsichtbarer Schreiber“ engagiert werden. Für Arbeiten bei der eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden muss, dass diese alleine und ohne Hilfe Dritter entstanden ist, ist die Beschäftigung nicht rechtens. Hier macht sich der Ghostwriter der Beihilfe zum Meineid schuldig.